(...) das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) hat die Einordnung der E- Zigaretten als Arzneimittel (vorerst) verworfen und damit das vom NRW- Gesundheitsministerium ausgesprochene Verbot aufgehoben. Vor einigen Tagen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einige typische Inhaltsstoffe von E-Zigaretten-Liquids wie Nikotin, Vernebelungsmittel, Zusatz- und Aromastoffe so bewertet: "Die Dämpfe dieser Substanzen können die Gesundheit von E-Rauchern beeinträchtigen. (...)
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