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Annette Watermann-Krass
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Frage von Sven H. •

Frage an Annette Watermann-Krass von Sven H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrte Frau Watermann-Krass,

ich möchte Sie hiermit bitten, mir Ihre Meinung zur Neufassung des Nichtraucherschutzgesetztes zu geben und speziell zur darin beinhalteten E-Zigarette. Wie stehen Sie dazu, das diese darin erwähnt wird, obwohl nachweislich kein Nebenstromrauch und auch kein Passivrauch bei der flüssigkeitsvernebelnden E-Zigarette entsteht und somit keine Dritten geschädigt werden können?

Mit freundlichem Gruß aus Ahlen
Sven Hanses

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Hanses,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie sicher wissen, wurde das neue Nichtraucherschutzgesetz am 29.11.2012 im Landtag NRW verabschiedet. Es schließt das Rauchen von elektronischen Zigaretten mit ein. In diesem Bereich sind nach wie vor Klagen anhängig auf deren gerichtlichen Ausgang gewartet werden muss, bevor in Bezug auf die E-Zigaretten eine andere Entscheidung getroffen werden kann. Davon unabhängig möchte ich allerdings auf zwei Argumente verweisen, die mein Kollege Dr. Roland Adelmann in seiner Rede vor dem Landtag (s.u.) angeführt hat:

1. Die Zusammensetzung der Inhaltsstoffe der E-Zigaretten bzw. des Dampfes variieren und die hierzu angefertigten Studien sind noch nicht aussagekräftig genug. Hier ist noch mehr Forschung nötig. 2. Die Vorbildfunktion Erwachsener ist unabhängig davon, ob elektronische oder "echte" Zigaretten geraucht werden. Für ein Kind, das hierbei zusieht, ist der Effekt derselbe.

Ich hoffe, hiermit Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe!

Mit freundlichen Grüßen,

Annette Watermann-Krass