(...) Der Unterhaltsanspruch eines Kindes erstreckt sich grundsätzlich auch auf die Kosten einer angemessenen Ausbildung und endet nicht mit Volljährigkeit oder Erreichen eines bestimmten Lebensalters. Der elterlichen Verpflichtung steht aber auch die Verpflichtung des Kindes gegenüber, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig durchzuführen. (...)
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