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Frage von Günter K. •

Frage an Annette Faße von Günter K. bezüglich Finanzen

Kindergeld / Kinderfreibetrag

Sehr geehrte Frau Faße!
Durch den Ansatz des Kinderfreibetrag bekommt ein Steuerpflichtiger, mit einem Spitzensteuersatz von 42 %, zusätzlich zum Kindergeld einen weiteren Erstattungsbetrag in Höhe von 590 € ( 1 Kind )

Durch eine beabsichtigte Erhöhung des Kinderfreibetrag ( Wahlprogramm CDU) würde sich der Zuschlag für Spitzenverdiener nochmals erhöhen .

Wie begründen Sie , das Spitzenverdiener für Ihre Kinder mehr Geld bekommen , als jemand der nur ein geringes Einkommen hat.

Was haben Sie bisher getan um diese soziale Ungerechtigkeit zu ändern , bzw. was werden Sie tun damit sich dieses Ungleichgewicht durch die Erhöhung des Kinderfreibetrages nicht noch verschlimmert .

Mit freundlichen Grüßen

Günter Koch

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