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Annemarie Biechl
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Frage von Rudolf E. •

Frage an Annemarie Biechl von Rudolf E. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen

Hallo,

eine spezielle Frage zum Thema Verkehr/Infrastruktur:
Für mich, der als Pendler täglich auf der A93 Rosenheim/Kufstein unterwegs ist, ist es nicht nachzuvollziehen, das ein Tempolimit (130) und ein Überholverbot für LKW´s nur in einer Richtung sinnvoll sein soll und aus unerfindlichen Gründen in der Gegenrichtung schon seit Jahren abgelehnt wird. Wie ist denn Ihr Standpunkt dazu?

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Englisch,

diese Frage kann ich Ihnen leider nicht sofort beantworten. Ich werde mich aber umgehend an die Autobahndirektion Südbayern wenden und um eine Erklärung für diesen Sachverhalt bitten.

Sobald ich von dort eine Antwort erhalte, werde ich mich wieder an Sie wenden.

Mit freundlichen Grüßen

Annemarie Biechl, MdL

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.
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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Englisch,

die Autobahndirektion hat mir zur Verkehrsregelung auf der A93 folgendes mitgeteilt:

"Auf der A 93/Süd gilt in Fahrtrichtung Autobahndreieck Inntal aus Gründen der Verkehrssicherheit eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 130 km/h und ein Überholverbot für LKW und Gespannfahrzeuge. Diese Regelung setzt in Fahrtrichtung Norden in einer grenzüberschreitenden Betrachtung die über ca. 300 km geltende Verkehrsregelung von Italien und Österreich als "Reststrecke" auf deutschem Hoheitsgebiet bis zum AD Inntal fort.
Vor der Anordnung dieser Beschränkungen führten die überhöhten und stark differierenden Fahrgeschwindigkeiten sowie Überholvorgänge durch LKW und Gespannfahrzeuge zu erheblichen Störungen der Flüssigkeit und Leichtigkeit des Verkehrs. Diese Störungen im Verkehrsablauf führten vermehrt zu kritischen Situationen und einem Anstieg der Unfallzahlen.

In der anderen Fahrtrichtung (Richtung Kufstein)ist diese "Nachlauf-Sondersituation" nicht gegeben und das geballte und somit kritische Auflaufen der LKW-Ströme sind hier nicht zu verzeichnen. Die Anordnung einer Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit lässt sich darüber hinaus weder mit der Unfallentwicklung, der baulichen Situation noch aus Gründen des Lärmschutzes nach der StVO zu begründen."

Ich hoffe, sehr geehrter Herr Englisch, damit Ihre Frage beantwortet zu haben und sehe aufgrund dieser fachlichen Stellungnahme derzeit keinen Grund, weitere Verbote für PKW und LKW einzuführen.

Weitere Informationen zu meiner politischen Arbeit finden Sie auf
www.annemarie-biechl.de

Mit freundlichen Grüßen

Annemarie Biechl, MdL