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Annemarie Biechl
CSU
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Frage von Ludwig M. •

Frage an Annemarie Biechl von Ludwig M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Fr. Biechl,

ich bin Ihnen persönlich schon mehrmals gegenüber gestanden und habe mir dabei gedacht, die Frau Biechl, für die haben Werte einen hohen Stellenwert.
Umso entsetzter bin ich über Ihr Abstimmungsverhalten zur " Offenlegung von Nebeneinkünften auf Euro und Cent", wo Sie mit Nein gestimmt haben.Sie, als Mitglied des bayrischen Landtages müßten doch wissen, daß Sie vom Souverän, dem Volk gewählt sind und diesem auch über die Offenlegung von Nebeneinkünften verpflichtet sind.Sie sind die gewählte Vertreterin im Landtag in meinem Stimmkreis Rosenheim West und ich frage Sie hier direkt.
1. Haben Sie Nebeneinkünfte aus Firmen-und Konzernspenden?
2. Bekamen Sie Sponsoringgelder, welche Ihr Abstimmungsverhalten beienflusst haben?
3.Wenn ja ,wie viel?

Mit freundlichen Grüßen
Ludwig Maier

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Maier,

es freut mich, dass Sie mich so freundlich eingeschätzt haben. Und ich bin mir sicher, dass Sie Ihre Meinung auch nach meinem Abstimmungsverhalten nicht ändern müssen.
Zu Ihren Fragen kann ich Ihnen jeweils ein ganz klares und deutliches NEIN sagen. Ich denke auch, dass die Einkünfte (das müssen ja nicht nur evtl. Spenden sein), die ein Abgeordneter auf Grund seines Mandates erhält, durchaus der Öffentlichkeit zugängig sein sollen. So wie es unsere Einkünfte und Entschädigungen aus dem Landtag ja auch sind.

Was mich bei der Abstimmung bewogen hat, mit Nein zu stimmen, hat einen anderen Hintergrund, den ich Ihnen gerne darlegen möchte.

Nachdem das Parlament ja ein Spiegel der Gesellschaft sein soll, das heißt, die unterschiedlichen Berufsgruppen sollen sich vertreten fühlen, haben wir natürlich nicht nur Beamte als MdL, die selbstverständlich auf ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, wenn die politische Laufbahn beendet ist. Geht ein Selbstständiger in den Landtag, muss er oder sie sich bemühen, dass für die Zeit danach sein Betrieb weiterläuft.

Ich nehme das Beispiel Landwirtschaft, weil mir das am nächsten ist.
Nun war ich persönlich ja nicht mehr so jung, als ich das Mandat angenommen habe, so dass unser Betrieb auch ohne mich weiterlaufen hat können. Mein Sohn und mein Mann haben das hervorragend bewältigt. Dennoch habe ich einiges Geld in die Hand genommen, um meine Arbeitsleistung im Betrieb in Ansätzen zu kompensieren. Das ist absolut in Ordnung.
Wir haben eine GbR, so dass ich zu einem Drittel am Betrieb beteiligt bin, bis zur jetzt anstehenden Betriebsübergabe an den Junior.
Ging es nach dem Antrag, müsste ich den Erlös für jede Fuhre Getreide, jeden Liter Milch oder jedes Kalb zu einem Drittel im Internet veröffentlichen, unabhängig davon, was mir als Gewinn wirklich bleibt. Es wurde ja nur nach den Einkünften gefragt. Das ist für mich eine absolute Verzerrung und darum mein Nein.
Dieses Beispiel könnten wir auch bei anderen Selbstständigen durchführen, wo es sich dann durchaus auch als Wettbewerbsnachteil auswirken könnte.
Es würde letztendlich bedeuten, dass es nur noch für Verwaltungsbeamte, Lehrer und Anwälte (letztere brauchen aus Datenschutzgründen ihr Einkommen nicht preisgeben) interessant ist, sich um ein Mandat im bayerischen Landtag zu bewerben. Das habe ich als Konsequenz bei einer Befürwortung des Antrages gesehen und mich aus diesem Grund dagegen entschieden.

Nachdem Sie ja aus meinem Stimmkreis kommen, können Sie mich auch gerne persönlich kontaktieren, wenn Ihnen meine Antwort nicht ausreichend erscheint.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Mit freundlichen Grüßen

Annemarie Biechl