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Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
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21 / 21 Fragen beantwortet
Frage von Cornelia M. •

Werden Sie im Bundestag Strahlenminimierung (z.B.5G-Ausbaustopp) und Datenschutz für Bürger, sowie den ökologischen Fussabdruck für Digitalisierung einfordern ?

Werden Sie sich für technische Alternativen (z.B. nur Festnetz an Schulen), und kommunale Rechte, sowie Selbstbestimmungsrechte der Bürger bei der digitalen Infrastruktur ( z.B. Glasfaser- und Roamingpflicht, kein Funkgerätezwang Indoor und keine Funkmasten auf Wohnhäusern) einsetzen ?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Liebe Frau M.,

vielen Dank für Ihre Nachfragen. Der Umwelt- und Klimaschutz steht bei uns Grünen ganz oben auf der Tagesordnung. Wir wollen die Digitalisierung so gestalten, dass wir ihre Potentiale für unsere Gesellschaft gut nutzen können, beispielsweise um die medizinische Versorgung zu verbessern, auf erneuerbare Energien umzusatteln oder gut Bildung für alle sicherzustellen. Die sogenannten „Rebound-Effekte" der Digitalisierung, also, dass sie viel Strom verbraucht und es zu weiteren CO2-Emissionen kommt, wollen wir mit klimaneutralen Rechenzentren, intelligenter Ressourcennutzung und weiterer Grundlagenforschung für nachhaltige Technologien nutzen. Lesen Sie dazu gerne mehr in unserem Antrag „Digitalisierung ökologisch gestalten“.

Deutschland braucht eine flächendeckende Mobilfunkversorgung mit schnellem Internet überall – insbesondere auch in den ländlichen Regionen. Es ist die Voraussetzung für gesellschaftliche Teilhabe, gleichwertige Lebensverhältnisse und gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge. Mit weniger als zwei Millionen aktiven Glasfaseranschlüsse ist Deutschland aber in allen europäischen und internationalen Vergleichen weit abgehängt. Unser Ziel ist schnelles und kostengünstiges Glasfaserinternet (FTTB) in jedem Haus. Wir setzen einen Rechtsanspruch auf schnelles Internet um, mit Mindestbandbreiten, die sich an den Nutzungsgewohnheiten der Menschen orientieren. So sorgen wir für eine zügige Tilgung der weißen Flecken. Die Netzneutralität wollen wir konsequent durchsetzen.

Beim Mobilfunkausbau gilt es eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen, egal in welchem Netz man surft. Beim Ausbau digitaler Infrastrukturen, wie zum Beispiel 5G, wollen wir die Integrität unserer kritischen Infrastruktur, die digitale Souveränität Europas und die Einhaltung der Menschenrechte wie das Recht auf Privatsphäre sicherstellen. Wir setzen uns für den Ausbau eines umwelt- und gesundheitsverträglichen schnellen Mobilfunkinternets ein, wobei alle rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung der Mastendichte genutzt werden sollten, etwa auch Vorgaben zum Lokalen oder National Roaming beim 5G-Ausbau. Auch in Zukunft muss die Entscheidung, ob eine Schule oder ein Krankenhaus mit einem Funkmast ausgestattet wird, weiterhin beim jeweiligen Schul- oder Krankenhausträger liegen.

Beim Ausbau des 5G-Netzes muss im Sinne des Vorsorgeprinzips ein hohes Schutzniveau für Umwelt und Gesundheit bei elektromagnetischen Feldern gewährleistet sein. Alle wissenschaftlichen Quellen, die hohen wissenschaftlichen Standards entsprechen, sollen zur Grundlage weiterer Entscheidungen bezüglich des 5G-Ausbaus gemacht werden.

In der Kleinen Anfrage "Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt" (Bundestags-Drucksache 19/18445) haben wir die Bundesregierung im März 2020 zu den Auswirkungen von hochfrequenter elektromagnetischer Strahlung auf die menschliche Gesundheit und Umwelt befragt. Die Antwort der Bundesregierung zeigt, dass zu vielen postulierten Wirkmechanismen eine umfangreiche Studienlage vorhanden ist. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: BfS - Was ist Mobilfunk? - 5G. Mögliche Wirkungen wie DNA-Schäden, Beeinträchtigung der Fruchtbarkeit oder Störung des Immunsystems konnten in bisher durchgeführten Studien nicht nachgewiesen werden.

Viele Grüße

Anna Christmann

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