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Anna Christmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Rosinea S. •

Frage an Anna Christmann von Rosinea S. bezüglich Soziale Sicherung

Liebe Frau Dr. Christmann,
gerade die bis etwa 40jährigen sind besonders von Altersarmut betroffen!
Welche Voraussetzungen wollen Sie und Ihre Partei schaffen, damit der Bürger Altersvorsorge betreiben kann?

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau S.,

wir wollen das Rentensystem in der Breite stärken – sowohl für Jüngere als auch für Ältere, für Geringverdienende und die Mittelschicht, für Frauen, Versicherte mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen und für abhängig Beschäftigte wie für Selbständige gleichermaßen.

Das Drei-Säulen-System der Alterssicherung aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Rente hat sich grundsätzlich bewährt. Wer über viele Jahre einer gut bezahlten Arbeit nachgegangen ist, verfügt im Alter in der Regel über eine auskömmliche Rente. Insbesondere der gesetzlichen Rentenversicherung kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu. Mit Ausgaben in Höhe von knapp 300 Mrd. Euro pro Jahr gehen rund neun Zehntel der Gesamtausgaben innerhalb des Drei-Säulen-Systems auf ihr Konto. Die gesetzliche Rentenversicherung hat sich seit ihrer Gründung vor über 125 Jahren als extrem leistungs- und anpassungsfähig erwiesen. Sie bietet mit ihren sozialen Ausgleichsmaßnahmen bei Kindererziehung, Pflege von Angehörigen, Erwerbsminderung oder Rehabilitation ein einmalig breites Leistungsspektrum für ihre Versicherten an.

Dennoch steht das Drei-Säulen-System vor Herausforderungen. Denn Versicherte werden der Alterssicherung auch künftig nur dann Vertrauen schenken, wenn ihnen trotz langjähriger Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung im Alter keine Armut droht und eigene Beiträge die spätere Rente tatsächlich erhöhen. Beide Ziele sind heute nicht immer und nicht für alle Bürgerinnen und Bürger zu erreichen.

Das hat verschiedene Gründe. So sind noch immer viel zu viele Bürgerinnen und Bürger nicht gesetzlich rentenversichert. Die Rentenlücke zwischen Frauen und Männern liegt bei rund 60 Prozent. Bestimmte Personengruppen wie gesundheitlich beeinträchtigte Personen haben deutlich schlechtere Chancen eine auskömmliche Rente zu erwirtschaften. Gleichzeitig sinkt das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung und es sorgen deutlich zu wenige Personen zusätzlich vor. Auch fast 30 Jahre nach der Wiedervereinigung gibt es ein unterschiedliches Rentenrecht in Ost und West.

Ein Alterssicherungssystem muss nach unseren Vorstellungen künftig alle Bürgerinnen und Bürger einbeziehen, Frauen eine eigenständige Existenzsicherung ermöglichen und die besondere Situation benachteiligter Personengruppen verbessern. In Ost und West soll ein einheitliches Rentenrecht gelten. Eine starke gesetzliche Rentenversicherung für alle, die angemessene und armutsfeste Renten gleichermaßen gewährleistet, wird dabei ergänzt um eine betriebliche und private Altersvorsorge, die wirklich sämtlichen Bürgerinnen und Bürgern offen steht.

Mit besten Grüßen
Dr. Anna Christmann

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