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Anke Spoorendonk
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Frage von Torsten S. •

Frage an Anke Spoorendonk von Torsten S. bezüglich Bildung und Erziehung

Ich würde Ihnen gern folgende Frage stellen und bitte freundlichst um eine zeitnahe Antwort:

Tatsache ist: Die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen für Sydslesvig sind Kindergärten und Schulen für die Angehörigen der dänischen Minderheit. Und dies ist auch gut und richtig so. Mit Landes- und Bundesmitteln, die an den Skoleforening überwiesen werden, sollen diese Einrichtungen und damit die Kinder aus der dänischen Minderheit gefördert werden. Auch dies sehe ich als eine Selbstverständlichkeit an. Nun ist es aber so, dass – nach meinen Schätzungen sowie nach Meinung vieler anderer Eltern, deren Nachwuchs die Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen besuchten oder besuchten – nicht nur Kinder aus der Minderheit betreut und beschult werden. Rund 30 Prozent der Mädchen und Jungen gehören objektiv nicht zur dänischen Minderheit, weil die Eltern Migranten – aus der Türkei, arabischen Staaten, Ländern des ehemaligen Ostblocks und sogar auch China – sind und sich ausdrücklich nicht dazu bekennen, Angehörige der dänischen Minderheit zu sein. Hinzu kommen jene Eltern mit deutschem Pass, die ihre Kinder in Einrichtungen des Skoleforening schicken, sich aber ebenfalls nicht zur dänischen Minderheit bekennen wollen.
Meine konkrete Frage: Wie kann der SSW das Land Schleswig-Holstein und die Bundesrepublik auffordern, die Bezuschussung der Einrichtungen von Dansk Skoleforeningen auf 100 Prozent (im Vergleich mit den Summen, die für Schüler an öffentlichen Schulen ausgegeben werden) anzuheben, wenn ein nicht eben unerheblicher Teil der Schüler der dänischen Schulen im Landesteil Südschleswig gar nicht zur dänischen Minderheit zählt und deren Eltern die dänischen Schulen nur als Sprachschulen missbrauchen? Wäre es nicht sinnvoller, von den objektiv nicht zur dänischen Minderheit zählenden Eltern ein Schulgeld zu erheben?

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Antwort von
SSW

Sehr geehrter Herr Schulze,

eigentlich hatte ich beschlossen, Ihnen auf diese Frage keine Antwort zukommen zu lassen. Da ich in den letzten Tagen aber leider zur Kenntnis nehmen musste, dass Ihre Ansichten Teil einer gegen die Angehörigen der dänischen Minderheit gerichteten Kampagne geworden sind, möchte ich kurz auf zwei Punkte eingehen: Zum einen sind die von Ihnen genannten Zahlen in keinster Weise belegbar, und zum zweiten bedaure ich sehr, dass Sie trotz besseren Wissens in den Raum stellen, dass es legitim ist, zwischen "echten" und "unechten" Angehörigen der dänischen Minderheit zu unterscheiden. Ihnen wie mir ist bekannt, dass es ein Kernpunkt der Bonn-Kopenhagener Erklärungen von 1955 ist, dass das Bekenntnis zur dänischen bzw. deutschen Minderheit frei ist und von Amts wegen nicht überprüft werden darf.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Spoorendonk