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Frage von Andrea D. •

Frage an Anke Spoorendonk von Andrea D. bezüglich Jugend

Sehr geehrte Frau Spoorendonk,
die Zuwanderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen nach Schleswig-Holstein steigt. Die Erfahrungen von Verbänden und dem Vormundschaftsverein „lifeline e.V.“ zeigen, dass Jugendämter in vielen Fällen die gesetzlich gebotene Inobhutnahme nicht umsetzen. Für die Einrichtung einer Clearingstelle, wie in anderen Bundesländern schon vorhanden, finden sich im Landtag keine Mehrheiten. Stattdessen geraten immer wieder Kinderflüchtlinge in Abschiebungshaft.
Welche Möglichkeiten sehen Sie die Rechte der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge auf Hilfen nach SGB VIII, Kinder- und Jugendhilfegesetz, durchzusetzen?
Welche Initiativen werden von ihrer Fraktion zu erwarten sein, mit Blick auf kindgerechte Standards bei der Versorgung von jugendlichen Flüchtlingen?

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Dallek
Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.

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Antwort von
SSW

Sehr geehrte Frau Dallek,

zuerst muss ich mich dafür entschuldigen, dass ich Ihre Frage erst jetzt beantworte. Die von Ihnen angesprochene Thematik beschäftigt den SSW seit Längerem. So hatten wir vor gut einem Jahr zusammen mit der FDP und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag in den Landtag eingebracht (Drs. 16/1878), der sich mit dieser Problematik befasste. Wir sind der Meinung, dass die Behandlung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge landesweit einheitlich zu erfolgen hat. Weiterhin teilen wir die Auffassung des Flüchtlingsbeauftragten, dass die jugendrechtliche Bestimmung des § 42 SGB VIII zwingende anzuwenden ist. Dieses bedeutet, dass die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge grundsätzlich in Obhut genommen werden müssen und sie Anspruch auf Leistungen der Jugendhilfe haben. Eine Aufnahme in eine Aufnahmeeinrichtung, die für erwachsene Flüchtlinge ausgerichtet ist, wird dadurch ausgeschlossen. Ebenso ist die Abschiebehaft in einer Jugendanstalt für diese Jugendlichen völlig unangemessen. Es geht vielmehr darum, dass die Jugendlichen durch Leistungen der Jugendhilfe erst einmal wieder stabilisiert werden müssen. Vor diesem Hintergrund bleibt es eine wichtige Forderung des SSW, dass eine Clearingstelle eingerichtet wird, um den Hilfebedarf der unbegleiteten jugendlichen Flüchtlinge festzustellen. Da der genannte Antrag keine Mehrheit im Landtag fand, wird der SSW in der neuen Legislaturperiode dazu eine neue Initiative starten.

Mit freundlichen Grüßen
Anke Spoorendonk