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Anke Rehlinger
SPD
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Frage von Susanne N. •

Wer wird die tatsächlichen Abwässer von SVolt kontrollieren?

Sie gehen lt. Antwort vom 25.03.22 nicht grundsätzlich sondern lediglich „zum jetzigen Zeitpunkt davon aus“, dass es keine Produktionsabwässer durch SVolt geben wird. Wer wird in welchem Rhythmus kontrollieren, dass es tatsächlich so sein wird, wenn SVolt erst einmal in Betrieb gegangen sein wird? Wird es nur eine technische Abnahme der betriebsinternen Kläranlage geben oder werden die geklärten Abwässer regelmäßig untersucht? Falls ja, von wem, in welchen Abständen und auf welche der bei der Produktion entstehenden bzw. verwendeten Stoffe? Werden diese Daten öffentlich einsehbar sein? Was wird passieren, wenn es doch Produktionsabwässer aus der Firma geben sollte? Werden für diesen Fall vorab Sanktionen für SVolt vertraglich festgelegt oder wird die Betriebsgenehmigung abhängig sein davon, dass keine Produktionsabwässer ausgeleitet werden? Wie und wo werden die in der betriebsinternen Kläranlage gefilterten Rückstände entsorgt und wer wird die Entsorgung kontrollieren?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau N.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Jede Einleitung von Abwasser in ein Gewässer erfordert eine Einleiterlaubnis gemäß §57 Wasserhaushaltsgesetz (WHG). Diese Erlaubnis wird vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz erteilt. Bei der Einleitung in ein Gewässer einzuhaltende Anforderungen (Emissionsanforderungen) sind, entsprechend der betriebsspezifischen Abwasserzusammensetzung, in der Abwasserverordnung festgelegt. Diese Emissionsanforderungen werden vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz überwacht.

Daneben führt das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz auch die Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands von Oberflächengewässern gemäß §10 Oberflächengewässerverordnung durch. 

Weitere Informationen, auch zum Thema Wasser, finden Sie auf der Übersichtsseite der Gemeinde Überherrn: https://ueberherrn.de/svolt/

Mit freundlichen Grüßen

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