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Angelika Niebler
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Frage von Erich S. •

Frage an Angelika Niebler von Erich S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Dr. Niebler,
zur Anfrage 17.10.10 "Musterung" ergeben sich konkrete Fragen:

1.Untersuchungspersonal Intimuntersuchung
Bei Musterungskandidatinnen ist andersgeschlechliches Untersuchungspersonal nicht zulässig.
Das Gegenteil gilt bei männlichen Kandidaten: Diese treffen ausschließlich auf weibliches Assistenzpersonal, dem sie von den fast durchweg weiblichen Musterungsärzten nackt vorgeführt werden -siehe Beispielfoto in vorg. Anfrage.
Dabei wird den jungen Männern im Vorfeld weder erklärt, wie weit die Intimuntersuchung geht, noch dass weibliche Ärzte und Zuschauerinnen zu erwarten sind .Entsprechend werden sie nicht über ein Verweigerungsrecht aufgeklärt. Sie erleben die Musterung als Zwangsuntersuchung vor dem anderen Geschlecht.
Frage: Warum diese diskriminierende Ungleichbehandlung?

2.Umfang der Intimuntersuchung
Damen legen zur Musterung das Zeugnis einer gynäkologische Untersuchung vor, die im Vorfeld durch einen Privatarzt erfolgte. Bei allen nachfolgenden Musterungen, Diensteintritt- u. Entlassungsuntersuchungen, wird von der Ärztin keine Inspektion der inneren und äußeren Geschlechtsorgane durchgeführt (gem. ZDv46/1).
Das Gegenteil gilt bei männlichen Kandidaten: Bei allen genannten Untersuchungen wird in der Regel von der Musterungs-/Stabsärztin die Inspektion der äußeren Geschlechtsorgane sogar wiederholt. Die von den Ärztinnen gezeigte Akkuratesse ist schon Legion und hat sich gegenüber früheren Untersuchungen (durch Ärzte) gesteigert. Wiederholt muß der Kandidat z.B. das Verschieben seiner Vorhaut demonstrieren und oft folgt noch eine manuelle Nachprüfung durch die Ärztin. Der zu Untersuchende kann diese Akkuratesse nicht nachvollziehen und keinen Zusammenhang mit der Wehrfähigkeit erkennen. Er empfindet das ganze Procedere als Demütigung.
Frage: Warum diese diskriminierende Ungleichbehandlung?

Ich rechne fest damit, dass Sie den Fragen auf den Grund gehen, zumal Sie als Politikerin mit dem Thema Diskriminierung vertraut sind.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Schuster,

haben Sie besten Dank für Ihre Anfrage, in der Sie die Praxis der Musterung bei der Bundeswehr thematisieren. Bitte sehen Sie mir die verspätete Rückmeldung nach. Angesichts der laufenden Bundeswehrreform hielt ich es für sinnvoll, zunächst die aktuellen Entwicklungen abzuwarten, um Ihnen eine zuverlässige Antwort geben zu können.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, wird die allgemeine Wehrpflicht zum 1. Juli 2011 ausgesetzt, wodurch die Bundeswehr zu einer Freiwilligen-Armee umfunktioniert wird. Nach wie vor müssen sich die freiwilligen Bewerber allerdings vor Dienstantritt auf ihre körperliche Eignung für die anspruchsvolle Wehrausbildung medizinisch untersuchen lassen. Da gegebenenfalls auch Auffälligkeiten oder Erkrankungen im Intimbereich die Belastbarkeit der Bewerber einschränken können, wird auch dieser von der Untersuchung nicht ausgenommen.

Ich kann vollkommen nachempfinden, dass sich viele Männer und Frauen während der Untersuchung der Geschlechtsorgane durch einen fremden Arzt unwohl fühlen. Die Bundeswehr geht allerdings im Falle der Musterung auf dieses Unbehagen ein und stellt auf Wunsch des Bewerbers einen gleichgeschlechtlichen Arzt zur Verfügung, solange dies unproblematisch möglich ist.

Bei der Genitaluntersuchung geht die Bundeswehr sogar noch einen Schritt weiter. So wird jedem Bewerber, der einen gleichgeschlechtlichen Arzt wünscht, dieser Wunsch auch erfüllt. Sollte kein gleichgeschlechtlicher Arzt zur Verfügung stehen, wird dem Bewerber eine Untersuchung des Intimbereichs in einer zivilen Arztpraxis angeboten.

Für die Tatsache, dass es Bewerberinnen erlaubt ist, einen Gynäkologen ihrer Wahl aufzusuchen, gibt es eine einfache Erklärung. Der Grund hierfür liegt an rein anatomischen Gegebenheiten. Während bei männlichen Wehrpflichtigen der Großteil der Geschlechtsorgane äußerlich zu untersuchen ist, liegen die weiblichen Geschlechtsorgane im Inneren des Körpers. Um daher eine gründliche Untersuchung der weiblichen Geschlechtsorgane zu gewährleisten, werden zusätzliches Instrumentarium und besondere Fachkenntnisse benötigt. Auch aufgrund einer möglichen Schwangerschaft kommt der gynäkologischen Untersuchung eine besondere Bedeutung zu.

Wie Sie sehen, bestehen also durchaus Alternativen zur Musterungsuntersuchung durch einen Arzt des anderen Geschlechts. Obwohl ich Ihr Unbehagen verstehen kann, hoffe ich, dass ich Ihnen mit meinen Ausführungen einige Ihrer Bedenken nehmen konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Angelika Niebler, MdEP

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