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Angelika Krüger-Leißner
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Frage von Sabine M. •

Frage an Angelika Krüger-Leißner von Sabine M. bezüglich Staat und Verwaltung

Unterstützen Sie die geplante Regelung, wonach geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete für Reisen in Ausübung des Mandats künftig nicht mehr als Spenden gelten würden?
Auch sollen geldwerte Zuwendungen zur Teilnahme an Veranstaltungen zur poltischen Information nicht mehr als Spenden gezählt werden.
Was sagen Sie dazu?

Danke für schnelle Antwort.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Müller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gern beantworte. Da es sich bei der Spendenregelung um ein sehr sensibles Thema handelt, verbietet es sich pauschal zu antworten. Darum möchte ich zunächst einige grundsätzliche Anmerkungen machen. Unter den Begriff Spenden fallen sowohl Geldspenden als auch geldwerte Zuwendungen. Für potenzielle Spender macht es meist keinen Sinn, diese direkt an ein Mitglied des Bundestages zu richten, weil diese nicht von der Steuer absetzbar sind. In Deutschland sind nur Spenden an gemeinnützige Organisationen, politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen steuerlich abzugsfähig. Mir ist auch bekannt, dass bestimmte Gruppen geldwerte Zuwendungen an Abgeordnete richten, um ihre Arbeit zu unterstützen. Mir persönlich ist das aber noch nie passiert. Diese Zuwendungen fallen unter die Erbschafts- und Schenkungssteuer und sind damit dem Finanzamt anzuzeigen. Ebenso fallen sie unter die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und sind damit auch dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen und entsprechend im Amtlichen Handbuch und Internet zu veröffentlichen. Fakt ist, wer als Abgeordneter der Anzeigepflicht nicht nachkommt, macht sich steuerrechtlich strafbar und verstößt gegen die Geschäftsordnung es Deutschen Bundestages.

Mit dem vorliegenden Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung werden zwei Ziele verfolgt. Zum Einen soll die Arbeit der Abgeordneten erleichtert werden. Bislang unterliegen bestimme Zuwendungen dem Annahmeverbot. So etwa von öffentlich-rechtlichen Körperschaften oder Unternehmen, die sich zu mehr als 25% in Besitz des Staates befinden, sowie (geldwerte) Zuwendungen aus dem Ausland über 1000 €. Mit der Folge, dass Abgeordnete Einladungen zu Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine oder von Stiftungen aus dem Ausland, auf denen sie als Referenten auftreten, nicht annehmen dürfen. Somit können die Abgeordneten ihrer Repräsentationsfunktion für den Deutschen Bundestag oft nicht nachkommen. Hier würde eine neue Regelung also zu einer Normalisierung führen, die die politische Arbeit der Abgeordneten erleichtert. Zum Anderen sollen die Bestimmungen über die Veröffentlichung von Spenden weiter verschärft werden. Zu diesem Zweck sollen statt lediglich Geldspenden nun auch Spenden aller Art der Veröffentlichungspflicht unterliegen. Dadurch schafft der Bundestag mehr Transparenz für die Bürgerinnen und Bürger. Dem stimme ich auch zu.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Angelika Krüger-Leißner