(...) Niemandem. Insbesondere bei Respektlosigkeit oder gar Feindschaft zwischen den sich trennenden Eltern ist das gemeinsame Sorgerecht und das Umgangsrecht besonders sorgfältig zu prüfen. Die Familien-Partei sagt: "in allen Fällen, in denen ohne Verschulden der/ des Umgangsberechtigten kein Umgang stattfindet, sollte ein Verfahrenspfleger zwecks Wahrnehmung berechtigter Kindesinteressen zum Einsatz kommen und den Umgang zwischen Kind und Eltern sicher stellen". (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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