
(...) Auf meine Nachfrage beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hin ergab sich, dass zwischen dem Halter des Altfahrzeugs und der Person, auf die der Neuwagen zugelassen ist, zwingend Personenidentität herrschen muss. Sie müssten in diesem Fall also zunächst das Altfahrzeug auf Ihren Namen zulassen und dann datumsgenau ein Jahr warten, ehe Sie die Umweltprämie in Anspruch nehmen können. (...)