Frage von Hans-Peter S. •

Aktive Abwahl von Nieten an der Spitze. Jeder Chef kann entlassen - Der Wähler nicht!

Sehr geehrter Herr Schwarz,

ich sehe im Wahlrecht ein erhebliches Problem, weil die meisten Abgeordneten über Listen der Parteien gewählt werden. Das bedeutet jedoch, dass gut vernetzte Personen, die hohe Spendensummen einbringen, nicht einfach aus der Politik entfernt werden können. Der verärgerte Wähler hat dann nur die Möglichkeit, die gesammte Partei in die Versenkung zu schicken, wenn einer an der Spitze, z.B. trotz Warnungen, Milliarden auf Kosten der Schwächsten verbrennt, um seinen Lobby-Verein zu stützen! Warum kann man als Wähler nicht Nieten an der Spitze abwählen, wie jeder Chef einen Angestellten entlassen kann, der seine Aufgaben nicht erfüllt! Es hat doch genügend Beispiele von Milliardenverbrennern gegeben, die immer noch als Volksvertreter ihre Zeit bis zur Pension absitzen, obwohl sie mehr Schaden für das Volk angerichtet haben, als Nutzen gebracht!

Sollen denn noch mehr frustrierte Demokraten dazu getrieben werden, Parteien zu vernichten, weil die Ursache nicht geht?

Portrait von Andreas Schwarz
Antwort von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Sehr geehrter Herr S.,

 

zunächst einmal danke ich Ihnen für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie sich mit diesem wichtigen Thema auseinandersetzen. Demokratie lebt von Engagement und kritischen Fragen wie Ihrer.


 

Den Vorwurf, dass „Nieten“ im Parlament sitzen, weise ich allerdings deutlich zurück. Abgeordnete werden in freien, gleichen und geheimen Wahlen von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur parlamentarischen Arbeit, tragen Verantwortung für die Gesetzgebung und setzen sich in der Regel mit großem Engagement für die Interessen ihrer Wählerinnen und Wähler ein.


 

Zu Ihrer Anmerkung zum Wahlrecht: Für Fragen zum Wahlrecht des Deutschen Bundestages sind die Bundestagsabgeordneten die richtigen Ansprechpartner. Gerne möchte ich Ihnen jedoch erläutern, wie das Wahlrecht für den Landtag von Baden-Württemberg ausgestaltet ist.


 

In Baden-Württemberg werden 70 Abgeordnete direkt in den Wahlkreisen gewählt. Darüber hinaus gibt es nach unserer Landesverfassung lediglich 50 Zweitmandate, die das Wahlergebnis insgesamt proportional ausgleichen. Dieses System stellt sicher, dass jeder Wahlkreis durch mindestens eine direkt gewählte Abgeordnete oder einen Abgeordneten vertreten ist, und zwar von der Person, die dort die Mehrheit der Stimmen erhält.


 

Damit verfügt Baden-Württemberg über ein bürgernahes Wahlrecht, das zwei wichtige Ziele miteinander verbindet:


 

  • Direkte Vertretung der Menschen in jedem Wahlkreis,
  • gleichzeitige Abbildung der politischen Vielfalt im Landtag.


 


 

So stellen wir sicher, dass einerseits die regionale Verankerung der Abgeordneten gegeben ist und andererseits der Landtag die Breite der baden-württembergischen Gesellschaft widerspiegelt.


 

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage damit beantworten. Für weitere Anliegen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


 

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwarz

Fraktionsvorsitzender

Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Baden-Württemberg


 

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