
(...) Was die Durchsetzbarkeit des Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums anbelangt, kann ich sie ebenfalls beruhigen. Das Bundesverfassungsgericht handhabt eine derartige Beeinträchtigung der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre sehr strikt. Auf der anderen Seite wären Sie von dem Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums nur betroffen, wenn sie im gewerblichen Ausmaße illegale Tauschbörsen und ähnliche gelagerte Dienste in Anspruch nähmen. (...)