
(...) Die Besonderheit einer Richtlinie liegt darin, dass sie einen gewissen Rahmen vorgibt, in dem die Mitgliedsstaaten selbst noch Handlungsspielraum zur Ausgestaltung haben- davon machen sie auch meist Gebrauch. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22 hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Ausgestaltungsrechte das Verbot hinzugefügt, dass Handys ohne SIM-Karte keinen Notruf absetzen können (Drucksache 967/08). Sie sehen, dass es also eine hausgemachte Einschränkung ist, die eben nicht vom Europäischen Parlament kommt, sondern vom deutschen Gesetzgeber selbst. (...)