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Andreas Schwab
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Frage von Lothar B. •

Frage an Andreas Schwab von Lothar B. bezüglich Verbraucherschutz

Hallo, Herr Abgeordneter,

können Sie mir einen vernünftigen Grund dafür nennen, weshalb das Europaparlament die Möglichkeit neuerdings verhindert, von einem Handy ohne aktive SIM-Karte wie bisher üblich, einen Notruf abzusetzen? Könnte die Telekommunikationslobby evtl. die Finger im Spiel haben?

Mit freundlichen Grüßen, Lothar Bartz

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Sehr geehrter Herr Bartz,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das Europäische Parlament und der Europäische Rat haben im Jahr 2002 die Richtlinie 2002/22/EG erlassen. In dieser Richtlinie werden unter anderem die grundlegenden Normen für die Nutzung und Zurverfügungstellung von Notdiensten und öffentlichen Telefonen behandelt. Die Besonderheit einer Richtlinie liegt darin, dass sie einen gewissen Rahmen vorgibt, in dem die Mitgliedsstaaten selbst noch Handlungsspielraum zur Ausgestaltung haben- davon machen sie auch meist Gebrauch. Im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 2002/22 hat der deutsche Gesetzgeber im Rahmen seiner Ausgestaltungsrechte das Verbot hinzugefügt, dass Handys ohne SIM-Karte keinen Notruf absetzen können (Drucksache 967/08). Sie sehen, dass es also eine hausgemachte Einschränkung ist, die eben nicht vom Europäischen Parlament kommt, sondern vom deutschen Gesetzgeber selbst.

Zur Zeit arbeiten das Europäische Parlament und der Rat an einer Überarbeitung der Richtlinie 2002/22/EG. Hierbei setzen wir uns auch dafür ein, den europaweiten Zugang zur Notrufnummer 112 zu verbessern. So fordert das Parlament, dass die Endnutzer in der Lage sein sollten, mit jedem Telefondienst, der ausgehende Sprachtelefonanrufe ermöglicht, die Notrufdienste unter einer oder mehreren Nummern eines nationalen Telefonnummernplans anzurufen bzw. zu erreichen. Mitgliedstaaten, in denen neben dem Notruf 112 nationale Notrufnummern genutzt werden, können den Unternehmen für die Erreichbarkeit solcher nationalen Notrufnummern ähnliche Verpflichtungen auferlegen. Die Mitgliedstaaten werden zudem dazu aufgefordert sicherzustellen, dass Unternehmen, die Endnutzern einen elektronischen Kommunikationsdienst für das Führen ausgehender Gespräche über eine oder mehrere Nummern eines nationalen Telefonnummernplans bereitstellen, zuverlässigen und exakten Zugang zu Notdiensten gewährleisten und dabei nationale Spezifikationen und Kriterien berücksichtigen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwab

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