(...) Da stimme ich Ihnen zu. IN Deutschland schützt das Grundgesetz die Religionsfreiheit in Artikel 4. Sie umfasst das Recht, sich eine Religion zu bilden und zu haben, diese zu bekennen und nach seiner religiösen Überzeugung zu leben sowie sich zu Religionsgemeinschaften zusammenzuschließen. (...)
Genaues Hinschauen lohnt sich!
Nebeneinkünfte, Ausschussmitgliedschaften, Eigeninteressen:
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