(...) Zum jetzigen Zeitpunkt ist es in Deutschland erlaubt, männliche Beschneidungen aus medizinischen, wie auch religiösen Gründen bereits an Säuglingen vorzunehmen, jedoch auch außerhalb medizinischer Einrichtungen. Das Kölner Gerichtsurteil, welches im Mai diesen Jahres die Zirkumzision als Körperverletzung und somit als Straftat einstuft, wirft deutschlandweit Fragen zur künftigen Handhabe auf und es wird, wie auch von Ihnen beschrieben, über ein Beschneidungsverbot diskutiert. (...)
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