
(...) Ich habe das Thema auch mit KatS-Experten erörtert - und in der Tat stellt sich das Problem. Meines Wissens befasst sich auch die laufende IMK mit dem Thema und es gibt dort Überlegungen, eine Sonderfahrberechtigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, der in der öffentlichen Gefahrenabwehr tätigen Einheiten der Freiwilligen Hilfsorganisationen, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes zum Führen von Einsatzfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5t zu fordern. Zielsetzung wäre, dass diese Sonderfahrberechtigung nach einer unbürokratischen organisationsinternen Ausbildung und organisationsinternen Prüfung erteilt werden kann. (...)