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Frage von Chris T. •

Frage an Andrea Ypsilanti von Chris T. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Ypsilanti,

in Ihrer Antwort vom 18.01.08 zum Thema "Mindestlohn" sprechen Sie sich ganz klar für einen solchen aus.

Sie sagen: "Wir meinen, eine solche Subvention von Armutslöhnen aus Steuermitteln ist falsch. Wir wollen, dass jeder Vollzeiterwerbstätige von seinem Einkommen auch leben kann."

Wie definieren Sie einen "Armutslohn" und wie hoch muss ein Mindestlohn sein, dass er kein "Armutslohn" ist ?

Mich würde interessieren mit welchen Auswirkungen auf die Arbeitslosenstatistik Sie durch einen solchen Mindestlohn rechnen und welche Ökonomen Sie zu Ihrem Wahlkampfthema beraten/beraten haben.

Mit freundlichen Grüßen

C. Tayler

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Tayler,

Vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.Januar 2008. Armutslöhne sind Löhne, die bei Vollzeitbeschäftigung zu einem Einkommen unter der Armutsgrenze führen. Eine in Politik und Öffentlichkeit benutzte Angabe der relativen Armutsgrenze ist dabei 50 Prozent bis 60 Prozent des Durchschnittseinkommens. Oft werden auch die durchschnittlichen Transferleistungen an einen so genannten Hartz-IV-Empfänger als Armutsgrenze genannt.

Wie viele Arbeitsplätze durch einen Mindestlohn entstehen können, kann man am Beispiel Großbritannien erkennen. So stieg seit 1999, das Jahr in dem dort der Mindestlohn eingeführt wurde, die Zahl der Arbeitsplätze

* Im Wach- und Sicherheitsgewerbe um 23,4% (ein plus von 30.000)
* Im Friseurgewerbe um 14,3 (ein plus von 14.000)
* Bei den sozialen Dienstleistungen um 13,2% (ein plus von 128.000)
* Im Hotel- und Gaststättengewerbe um 12% (ein plus von 186.000) und
* Im Einzelhandel um 11,6% (ein plus von 293.000)

In der Bilanz waren es nach Einführung des Mindestlohns in den Niedriglohnbranchen 6,1% bzw. 387.000 Arbeitsplätze mehr. Die Gesamtbeschäftigung wuchs im gleichen Zeitraum um 7,1% bzw. 1.712.000 Arbeitsplätze.

Von einer Vernichtung von Arbeitsplätzen durch den Mindestlohn kann also nicht gesprochen werden. Im Gegenteil: Ein Mindestlohn schützt sowohl die Arbeitnehmer als auch Handwerksbetriebe und Mittelstand vor unseriösen Dumping-Angeboten. Es entsteht Wettbewerb um Qualität und herrscht nicht mehr Wettbewerb um den niedrigsten Lohn.

Mit freundlichen Grüßen
Büro Ypsilanti