(...) Die Strafverfolgungsbehörden müssen abgefragte Daten sofort löschen, sobald sie für die Strafverfolgung nicht mehr benötigt werden. Außerdem wird der Katalog der AnlasKatalog der Anlassstraftatenung für die Telekommunikationsüberwachung sind, neu gefasst und auf schwere Straftaten beschränkt. Der Schutz der Interessen von Zeugnisverweigerungsberechtigten wird klar definiert. (...)
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