(...) Sie wissen, dass das Thema vor allem eine differenzierte Betrachtung und sorgfältiges Abwägen voraussetzt. Das neue Tarifeinheitsgesetz schafft Möglichkeiten zur Konfliktlösung. Es stärkt die Tarifautonomie, unterstreicht den geltenden Grundsatz, dass ein Arbeitskampf verhältnismäßig sein muss, greift aber in keiner Weise ins Streikrecht ein. (...)
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