André Specht
CDU
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Frage von Christoph von S. •

Frage an André Specht von Christoph von S. bezüglich Wirtschaft

Durch den 8. Rundfunkgebührenstaatsvertrag werden für Nutzungen von PC´s Gebühren erhoben, die nicht im entferntesten mit der eigentlichen Rundfunkgebühr etwas zu tun haben. Zudem ist die Zahl derer, die nur über den PC Radio hören, bisher so verschwindend gering, daß es unsinnig ist, auch alle anderen Nutzer zu bestrafen.
Den allerorten lautstark, aber fast ergebnislos zu vernehmenden Bekenntnissen zum "Bürokratieabbau" spricht diese Regelung Hohn. Im Gegenteil: die Gesundheitsreform ist ein dirigistisches Monstrum, das Arbeitsrecht wird nicht vereinfacht, die Prüfpflicht nach § 16 MaBV ist für Bauträger nicht aufgehoben, der Steuerabzug für Auftraggeber nach § 48 EStG lebt weiter, die IHK-Zwangsmitgliedschaft und das Schornsteinfegergesetz bleiben unangetastet, im Mietrecht hindert mich die fehlende Vertragsfreiheit daran, Betriebskosten im Einvernehmen mit den Mietern zu sparen und das "Gleichstellungsgesetz" verpflichtet Banken und Vermieter, mit Neonazis Geschäftsbeziehungen zu pflegen. Gänzlich entsetzt hat mich die Mehrwertsteuererhöhung, wo doch eine Vereinfachung des EStG und Schließung der Steuerschlupflöcher für Reiche (das sage ich als Unternehmer!) dringend geboten wäre.
Konkret meine Frage als Wähler daher an Sie: werden Sie sich für eine Änderung des Rundfunkgebührenstaatsvertrages und als Sofortmaßnahme für eine Verlängerung des PC-Moratoriums einsetzen? Zu den übrigen - nur beispielhaft angesprochenen - Bürokratiemonstern brauchen Sie keine Stellung zu nehmen, es sei denn, sie weicht von der Koalitions-Linie ab.

Antwort von
CDU

Die Regelungswut und die damit einhergehende Bürokratie haben in Deutschland in der Tat überhand genommen. Bürokratieabbau darf daher zukünftig nicht länger nur eine leere Worthülse bleiben!

Das von Ihnen angeführte Beispiel der Rundfunkgebühren belegt die Überregulierung auf anschauliche Weise. Mit beinahe jedem elektronischen Gerät lassen sich heute Medien aller Art konsumieren. Hier mit Gebühren regelnd einzugreifen, schafft meines Erachtens nur zusätzliche Bürokratiemonster. Speziell für kleine und mittelständische Unternehmen, die ja inzwischen praktisch alle PCs nutzen, stellt die Neuregelung eine zusätzliche Belastung dar. Eine Belastung, für die oftmals nicht mal eine konkrete Gegenleistung besteht. Der PC wird schließlich in aller erster Linie für die Arbeit genutzt und nicht zum Fernsehen oder Radio hören.

Inwieweit eine Änderung beziehungsweise Verlängerung des PC-Moratoriums tatsächlich durchsetzbar sein wird, halte ich allerdings für fraglich. Allerdings stößt die Neuregelung auf EU-Ebene durchaus auf Widerstand. Nach Auffassung der EU-Kommission zählen die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender nicht zum Grundversorgungsauftrag und dürften folglich nicht durch Gebühren finanziert werden. Dies würde nämlich den freien Wettbewerb auf diesen Märkten verzerren. Es bleibt daher zu hoffen, dass die Gebührenerhebung vielleicht noch durch die EU zu Fall gebracht wird.

Beste Grüße

André Specht