André Höftmann
André Höftmann
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Fabian T. •

Frage an André Höftmann von Fabian T. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Höftmann,

ich möchte Sie als Kandidat bei den Landtagswahlkandidaten folgendes Fragen: Finden Sie es richtig, dass es grob Fahrlässig ist auf einen Bescheid aus Bayern zu vertrauen? Finden Sie es richtig, dass der Verwaltung keine Grenzen in der Fantasie bei der Beichterstattung an den Landtag gesetzt sind und das falsche Stellungnahmen nicht Strafbar sind? Finden Sie es richtig, dass die Gegenbelege einfach ignoriert werden und die Falschberichterstattung akzeptiert wird? Sollte ein Gerichtlicher Vergleich verbindlich sein? (Laut Ministerpräsident Markus Söder sind Sie es, laut Finanzamt nicht, das verfahren ist noch nicht vor Gericht.) Finden Sie die aktuelle Haltung das Lebensrettende Medizintechnik in Bayern nicht realisiert werden und nachhaltige Arbeitsplätze schaffen soll richtig? Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie einer Veröffentlichung Ihrer Antworten auf meinem Facebookprofil zustimmen.

Mit interessiertem Gruß

F. T.

André Höftmann
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Hallo Herr T.,

nachdem Sie mich bereits per E-Mail mit derselben Anfrage kontaktiert haben, antworte ich Ihnen nun auf dieser Plattform.

Leider kann ich Ihr konkretes Anliegen aus Ihrem Text nicht erkennen. Der Bezug Ihrer Fragen fehlt.

Deutschland ist ein Rechtsstaat. Gemäß Grundgesetz sind staatliche Behörden in Deutschland an Recht und Gesetz gebunden. Jegliches Handeln einer staatlichen Stelle muss eine gesetzliche Grundlage haben.
Bürgerinnen und Bürger, die sich von staatlichem Handeln verletzt fühlen, können unabhängige Gerichte einschalten.

Gerne können Sie mir Ihr ausgeführtes Anliegen für eine detailliertere Antwort erneut zusenden.

Beste Grüße nach Bad Windsheim
André Höftmann
Kandidat für den Bayerischen Landtag - Liste 4 - Platz 10
Direktkandidat im Stimmkreis 510 Neustadt a.d. Aisch-Bad Windsheim,
Fürth-Land