Antwort 29.08.2014 von André Blechschmidt Die Linke
Sehr geehrter Herr Henning,
1. Nein, die sogenannte Kreisfreiheit von Erfurt ist in einer wie auch immer noch zu beschreibenden Gebietsreform in Thüringen nicht betroffen.

Sehr geehrter Herr Henning,
1. Nein, die sogenannte Kreisfreiheit von Erfurt ist in einer wie auch immer noch zu beschreibenden Gebietsreform in Thüringen nicht betroffen.