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Ali Al-Dailami
BSW
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Frage von Reinhard G. •

Die Ukrainische Regierung hat den Ausnahmezustand verhängt und dabei sehr viele Grundrechte und auch die Arbeitnehmerrechte eingeschränkt. Wie bewerten Sie das?

Sehr geehrter Herr Al-Dailami,

https://www.anwalt.de/rechtstipps/kriegsrecht-und-ausnahmezustand-in-der-ukraine-199736.html
https://www.labournet.de/internationales/ukraine/politik-ukraine/in-zeiten-wie-diesen-die-ukrainische-regierung-schraenkt-im-kriegsrecht-arbeitnehmerrechte-ein/
https://www.anwalt.de/rechtstipps/aenderungen-im-arbeitsrecht-waehrend-des-ausnahmezustandes-in-der-ukraine-199884.html
https://www.schweizer-standpunkt.ch/news-detailansicht-de-gesellchaft/ukrainische-menschenrechtlerin-alle-haben-angst.html

Haben Sie weitere Informationen zu den beschlossenen Dekreten und zur Situation in der Ukraine?

Welche Erfahrungen machen dort Antikriegsbewegungen und Friedensdemonstranten? Oder Kriegsdienstverweigerer? Haben sie die Möglichkeit, sich mit demokratischen Mitteln gegen die Teilnahme am Krieg zu wehren?

In welchem Umfang leidet die Demokratie?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr G.,

durch die Verhängung des Ausnahmezustands, wie derzeit durch das Kriegsrecht in der Ukraine, werden elementare Grundrechte außer Kraft gesetzt. Die meisten Menschen, die eines besonderen Schutzes bedürfen, sind davon negativ betroffen. Ich möchte an dieser Stelle auf die Situation von Kriegsdienstverweigerer verweisen, die derzeit in der Ukraine verfolgt und teils auf offener Straße verschleppt werden (https://twitter.com/RFERL/status/1633861890081271809).

Leider hat die Bundesregierung auf eine meiner Anfragen zu diesen Medienberichten ausweichend geantwortet, ihr würden keine Erkenntnisse zum Thema vorliegen. Das ist völlig inakzeptabel. Kriegsdienstverweigerer und Deserteure aus Russland und der Ukraine müssen unterstützt werden. Das heißt konkret, dass die Bundesregierung in der Pflicht ist, Verfolgten aus der Ukraine, Russland und auch aus Belarus hier Asyl zu gewähren. Dies ist das Mindeste vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung durch ihre Politik der Waffenlieferungen in Kriegsgebiete zur Verlängerung und Eskalation des Krieges beiträgt.

Auch die Situation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nach der jüngsten Änderung des Arbeitsrechts verheerend. Die vom ukrainischen Parlament am 15. März beschlossenen Einschränkungen der Arbeitnehmerrechte sind zeitlich an die Verhängung des Kriegsrechts gekoppelt. Es ist fatal, dass die Arbeitgeber nun Tarifverträge einseitig kündigen, Urlaubstage streichen und die Kündigungsfrist auf zehn Tage verkürzen können.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen

Ali Al-Dailami

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