(...) Dazu gehören neben Terrorismus, Organisierter Kriminalität und Kapitaldelikten auch die Verbreitung von Kinderpornographie sowie besonders schwere Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz. Bei vielen dieser Straftaten ist der Zugriff auf gespeicherte Verkehrsdaten der einzige Ermittlungsansatz der Strafverfolgungsbehörden zur Aufklärung der Verbrechen. Mit anderen Worten: Ohne dieses Ermittlungsinstrument wäre eine Verfolgung des oder der Täter gar nicht möglich. (...)
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