
(...) Sowohl Deutschland als auch Frankreich haben im Rahmen von Euratom das Pariser und das Wiener Übereinkommen unterzeichnet. Die Abkommen regeln die Haftung gegenüber Dritten sowie die zivilrechtliche Haftung bei AKW-Unfällen. In Deutschland gilt prinzipiell die unbeschränkte Haftung des Betreibers, so dass dieser mit dem gesamten Firmenvermögen für die entstandenen Schäden haftet. (...)