(...) Ich versichere Ihnen, dass die im Gesetz vorgesehene Widerspruchslösung bei der Herausgabe von Bürgerdaten aus Melderegistern korrigiert werden muss. Für mich steht fest, dass bei der Herausgabe von persönlichen Daten, die Einwilligung des Betroffenen die Grundlage bildet. (...)
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