(...) Kfz-Steuer und Energiesteuer sind bisher nicht zweckgebunden, sondern fließen als Teil der allgemeinen Staatseinnahmen dem Haushalt zu. Mit der Infrastrukturabgabe vollziehen wir nun einen echten Systemwechsel von nicht zweckgebundenen Steuermitteln hin zu einer zweckgebundenen Nutzerfinanzierung. Damit stärken wir das Nutzerprinzip. (...)
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