Wann wird die Erschwerniszulagenverordnung angepasst?
Sehr geehrter Herr Dobrindt,
Wir kennen die Situation zur Amtsangemessenen Alimentation. Ein kleiner Schritt wurde mit der Übertragung des Tarifergebnisses getan.
Die geschah jedoch nicht vollumfänglich. Die Zulage "Dienst zu Wechselnden Zeiten" wurde für die Tarifangestellten zum 01.07.2025 fast verdoppelt (105 -> 200€)
In der Diskussion zur angemessenen Alimentation geht mir die Anpassung der EZulV ein wenig unter. Meinem Verständnis nach, hätte diese bereits angepasst werden können, da diese Zulage getrennt zur Besoldungsanpassung betrachtet werden sollte. Auch hier wieder ein Schlag ins Gesicht für die vielen Betroffenen, die dauerhaft Schicht zu wechselnden Zeiten leisten und unter teilweise enormen körperlichen Belastungen stehen.

