Verpflichtung von Männern zum Dienst in der Bundespolizei oder in einem Zivilschutzverband?
Bei der derzeitigen Diskussion über die Wiedereinführung der Wehrpflicht geht es um die Dienstpflicht in den Streitkräften, also der Bundeswehr. Verfassungsrechtliche Grundlage ist Artikel 12a Absatz 1 Grundgesetz:
„Männer können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden.“
Der Bundesgrenzschutz wurde zum 1. Juli 2005 in Bundespolizei umbenannt. Eine diesbezügliche sprachliche Anpassung des Grundgesetzes erfolgte bislang aber nicht. Warum gibt es keine Überlegungen, Männer auch in der Bundespolizei oder einem Zivilschutzverband zum Dienst zu verpflichten?