(...) Auch die völlige Gleichstellung von Kriegswaffen mit sonstigen Rüstungsgütern, wie sie die Linke in ihren Anträgen vornimmt, halte ich in diesem Zusammenhang für nicht zielführend. Es macht nämlich durchaus einen Unterschied, ob es sich um den Export von Kriegswaffen wie Panzern oder Maschinengewehren handelt oder zum Beispiel um Minenräumgeräte und Schutzwesten. Deshalb bezieht sich das Grundgesetz in Art. (...)
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