Gesetz über die unabhängige Polizeibeauftragte oder den unabhängigen Polizeibeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen sieht die Einrichtung einer unabhängigen Polizeibeauftragtenstelle beim Landtag vor, die als neutrale Anlaufstelle für Bürger:innen und Polizeibeschäftigte dienen soll. Ziel ist es, eine niedrigschwellige Möglichkeit zur Meldung und Aufklärung von Missständen innerhalb der Polizei zu schaffen und so das parlamentarische Kontrollrecht zu stärken. Dafür soll die Stelle mit ausreichenden Befugnissen sowie personellen und sachlichen Ressourcen ausgestattet werden. Zuvor war diese Stelle beim Ministerium des Inneren angesiedelt und sprach nicht auch explizit Polizist:innen an.

Der zuständige Innenausschuss empfahl nahm den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen.

Der Gesetzentwurf wurde mit 101 Ja-Stimmen zu 24 Nein-Stimmen angenommen. 51 Abgeordnete der SPD-Fraktion enthielten sich.

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Dafür gestimmt
101
Dagegen gestimmt
24
Enthalten
51
Nicht beteiligt
19
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.