17. Schulrechtsänderungsgesetz

Auf Antrag der FDP-Fraktion wurde im Landtag über das 17. Schulrechtsänderungsgesetz, auch "Gesetz zur Sicherung von umfassenden Bildungsangeboten und zur Stärkung der Qualität von Schulen" genannt, namentlich abgestimmt. Zentrale Neuerungen, die der Gesetzentwurf beinhaltet, sind zum einen, dass Realschulen bereits ab dem 5. Jahrgang auch einen Hauptschulzweig bereitstellen können sollen und der islamische Religionsunterricht in Kooperation mit islamischen Organisationen bis 31. Juli 2031 verlängert wird. Zum anderen sollen Berichtspflichten der Schulen von jährlichen auf einen fünfjährigen Zeitraum verkürzt und Schulleitungen mehr Autonomie bei der Planung von Fortbildungen für Lehrkräfte eingeräumt werden. 

Der zuständige Ausschuss für Schule und Bildung empfahl, den Gesetzentwurf unverändert zu verabschieden. 

Der Gesetzentwurf wurde mit 93 Ja- zu 60 Nein-Stimmen angenommen. Es gab keine Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
93
Dagegen gestimmt
60
Enthalten
0
Nicht beteiligt
42
Abstimmungsverhalten von insgesamt 195 Abgeordneten.