Nordrhein-Westfalen - Fragen & Antworten

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Antwort 31.08.2020 von Simone Wendland CDU

Die Gemeindeordnung sieht aber auch vor, dass die einzelnen Stadtbezirke eine engere örtliche Gemeinschaft umfassen und nach der Fläche und nach der Einwohnerzahl so abgegrenzt werden sollen, dass sie gleichermaßen bei der Erfüllung gemeindlicher Aufgaben beteiligt werden können.

Das ist meiner Meinung nach in Münster durchaus gegeben.