Verfassungsänderung - Kommunalvertretungsstärkungsgesetz

Am 10. Juni wurde über eine Verfassungsänderung (Kommunalvertretungsstärkungsgesetz) der Fraktionen von CDU, SPD und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag abgestimmt. Der Antrag wurde angenommen.

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Dafür gestimmt
180
Dagegen gestimmt
15
Enthalten
16
Nicht beteiligt
24
Abstimmungsverhalten von insgesamt 235 Abgeordneten.
Name Aufsteigend sortieren FraktionWahlkreisStimmverhalten
Portrait von Sigrid BeerSigrid BeerDIE GRÜNEN101 - Paderborn II Dafür gestimmt
Portrait von Andreas BeckerAndreas BeckerSPD69 - Recklinghausen I Dafür gestimmt
Portrait von Horst BeckerHorst BeckerDIE GRÜNEN25 - Rhein-Sieg-Kreis I Dafür gestimmt
Portrait von Oliver BayerOliver BayerPIRATEN Nicht beteiligt
ProfilbildAli BaşDIE GRÜNEN87 - Warendorf II Dafür gestimmt
Portrait von Andrea Ursula AschAndrea Ursula AschDIE GRÜNEN19 - Köln VII Dafür gestimmt
Portrait von Dagmar AndresDagmar AndresSPD7 - Rhein-Erft-Kreis III Dafür gestimmt
Portrait von Britta AltenkampBritta AltenkampSPD67 - Essen III Dafür gestimmt
Portrait von Ernst Ulrich AldaErnst Ulrich AldaFDP103 - Hagen I Enthalten
Portrait von Martin-Sebastian AbelMartin-Sebastian AbelDIE GRÜNEN43 - Düsseldorf IV Dafür gestimmt

Nach Meinung der Antragsteller führe das Wegfallen einer Sperrklausel zu einer Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit von Kommunen. Die durch die Zersplitterung der Parteien entstehenden Folgen seien Marathonsitzungen, die sich mit einem Mandat, das ehrenamtlich ausgeführt wird, nicht vereinbaren lassen. CDU, SPD und Grüne schlagen deshalb die Einführung einer 2.5% Klausel vor, um die Funktionsfähigkeit der Kommunalvertretung zu garantieren.
Grund des Antrags zur Verfassungsänderung war die vom Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen getroffene Entscheidung vom 6.Juli 1999. Es urteilte, dass die bis dato bestehende 5% Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig sei.
Die Parteien FDP und Piraten kritisierten den Entwurf. So die FDP-Abgeordnete Henning Höne: "Funktionsunfähigkeit darf nicht mit Unbequemlichkeit gleichgesetzt werden."
Der Gesetzentwurf wurde mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion der FDP angenommen.