Dritter Gesetzentwurf: Steuerfreiheit für Kryptogewinne nach einem Jahr abschaffen
Im Rahmen einer Debatte zur Steuerpolitik hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN insgesamt vier Anträge und drei Gesetzentwürfe zur namentlichen Abstimmung vorgelegt.
Der dritte und letzte Gesetzentwurf (PDF) befasst sich mit der Besteuerung von Kryptowerten. Nach derzeitiger Rechtslage sind Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten wie Bitcoin oder Ether im Privatvermögen grundsätzlich steuerfrei, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.
Die Grünen wollen diese Ein-Jahres-Frist abschaffen. Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowerten sollen künftig unabhängig davon, wie lange sie gehalten wurden, mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert werden. Die Fraktion verweist darauf, dass beispielsweise Gewinne aus Aktien grundsätzlich versteuert werden müssen und sieht in der bisherigen Behandlung von Kryptowerten eine steuerliche Ungleichbehandlung. Die neuen Regeln sollen für Kryptowerte gelten, die seit dem 1. Januar 2026 erworben wurden.
Der dritte Gesetzentwurf wurde mit 132 Ja-Stimmen zu 445 Nein-Stimmen bei keinen Enthaltungen abgelehnt.
