Transparenz

Wie transparent ist der neue Landtag von Sachsen-Anhalt?

Am 6. Oktober ist der neu gewählte Landtag in Magdeburg erstmals zusammengekommen. Die 83 Abgeordneten entscheiden in den kommenden fünf Jahren über Gesetze, den Landeshaushalt und die Regierung des Landes. Doch wer beeinflusst sie dabei? Und womit verdienen sie neben dem Mandat Geld? Ein Überblick über die aktuellen Transparenzregeln und -lücken.

von Sarah Schönewolf, 06.10.2026
Symbolbild Lupe Sachsen-Anhalt

Die AfD, vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft, stellt die größte Fraktion im Magdeburger Landtag. Sie stellt auch den Landtagspräsidenten, Tobias Rausch, und einen Vizepräsidenten, Hans-Thomas Tillschneider. Über Tillschneiders Funktionen in Partei und Vereinen hat abgeordnetenwatch hier recherchiert. Für Transparenzregeln, die Interessenkonflikte zwischen Amt und privatem Interesse aufdecken und verhindern sollen, gilt das allerdings nicht. 

Fraktionsgelder: Wer prüft, wofür das Geld ausgegeben wird?

Die Fraktionen im Landtag erhalten jeden Monat Zuschüsse aus dem Landeshaushalt. Laut Fraktionsgesetz dürfen sie das Geld nicht für Zwecke der Parteien ausgeben. Einmal im Jahr müssen die Fraktionen Rechnung legen. Die Rechnung prüfen ein:e Wirtschaftsprüfer:in und eine interne Prüfkommission. Spätestens sechs Monate nach Jahresende veröffentlicht der Landtag die Rechnung als Drucksache.

Danach kann der Landesrechnungshof prüfen, ob die Fraktion das Geld korrekt verwendet hat. Beanstandet der Landesrechnungshof Ausgaben, entscheidet der Landtagspräsident, ob er das Geld zurückfordert. Das steht seit der Parlamentsreform ausdrücklich im Fraktionsgesetz. Es gilt seit dem 6. Oktober 2026, dem Tag der konstituierenden Sitzung.

Wie aktuell das ist, zeigt ein laufender Fall: Mehrere Staatsrechtler:innen halten es für möglicherweise rechtswidrig, dass die AfD-Fraktion im Wahlkampf sogenannte Bürgerdialoge mit Wahlkampfcharakter bezahlt hat. Die Fraktion bestreitet das. abgeordnetenwatch hat den Fall in einer Pressemitteilung eingeordnet. Als neuer Landtagspräsident entscheidet Tobias Rausch (AfD) über mögliche Rückforderungen gegen die eigene Fraktion.

Mitarbeitende: Schluss mit Überkreuzanstellungen

Anfang 2026 machten AfD-Landtagsabgeordnete in Sachsen-Anhalt Schlagzeilen, weil sie ihre Angehörigen in den Büros der anderen Abgeordneten/Fraktionskolleg:innen anstellten. Diese sogenannte Überkreuzanstellung war zu diesem Zeitpunkt nicht gesetzlich verboten. Im Zuge der Parlamentsreform wurde dies nachgeholt und die Beschäftigung von Abgeordneten auf höchstens fünf Mitarbeitende begrenzt.  

Wie die Fraktionen über die Reform abgestimmt haben, kannst du hier nachlesen: Abstimmung zur Parlamentsreform.

Nebentätigkeiten: Was offengelegt werden muss und was nicht

Abgeordnete müssen dem Landtagspräsidenten den Beruf melden, den sie vor dem Mandat ausgeübt haben, sowie die Tätigkeiten, die sie daneben weiterführen oder neu aufnehmen. Anzeigepflichtig sind auch Posten in Vorständen, Aufsichts- und Verwaltungsräten. Beteiligungen an Unternehmen müssen erst dann angegeben werden, wenn den Abgeordneten mehr als 25 Prozent der Stimmrechte zustehen. Der Landtag veröffentlicht die Angaben auf den Profilseiten der Abgeordneten.

Die Regeln sind jedoch unzureichend und führen zu Transparenzlücken:

  • So müssen frühere Tätigkeiten nur angegeben werden, wenn sie weniger als zwei Jahre zurückliegen.
  • Nebeneinkünfte werden nur in sechs Stufen erfasst, nicht als genauer Betrag.
  • Der zeitliche Umfang einer Nebentätigkeit bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Ob das Mandat noch im Mittelpunkt steht, lässt sich so nicht beurteilen.
  • Ein Beispiel aus der Praxis: Der aktuelle Landtagspräsident Tobias Rausch (AfD) gibt beim Landtag an, Geschäftsführer zweier Immobilienfirmen zu sein. Was er dort verdient, ist nicht öffentlich einsehbar, sodass etwaige Auswirkungen auf seine politischen Entscheidungen und Interessenkonflikte nicht ausgeschlossen werden können. 
  • Direktspenden an Abgeordnete sind erlaubt. Erst ab 5.000 Euro im Jahr müssen sie dem Landtagspräsidenten gemeldet werden.
  • Bezahlte Lobbyarbeit neben dem Mandat ist nicht ausdrücklich verboten, anders als im Bundestag. Unzulässig ist nur Geld, das gezahlt wird, damit Abgeordnete im Landtag die Interessen des Zahlenden vertreten.
  • Die Beteiligungshöhe ab einem Stimmenanteil von 25 Prozent ist ein sehr hoher Schwellenwert, der in der Praxis kaum erreicht wird. Zum Vergleich: Im Bundestag liegt die Schwelle bei 5 Prozent. Auch die hält abgeordnetenwatch für zu hoch, denn bei großen Konzernen entspricht das Milliardenwerten.
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Vermögen: kaum Offenlegung

Abgeordnete müssen Unternehmensbeteiligungen nur angeben, wenn sie mehr als 25 Prozent der Stimmrechte halten. Aktien, Immobilien und anderes Vermögen darunter bleiben verborgen. Regierungsmitglieder dürfen keine Unternehmen leiten oder in Aufsichtsräten sitzen. Ihr Vermögen müssen aber auch sie nicht offenlegen. Mögliche finanzielle Interessenkonflikte sind für die Öffentlichkeit damit kaum erkennbar. 

Sachsen-Anhalt hat ein Lobbyregister – zumindest dem Namen nach.

Tatsächlich ist es jedoch lediglich eine Liste von Verbänden. Welche Interessen die Lobbyist:innen verfolgen und wie viel Geld sie einsetzen, ist darin nicht verzeichnet. Regeln für die Interessenvertretung fehlen und viele Akteur:innen sind gar nicht erfasst. Wer sich wann mit wem trifft, bleibt unbekannt. Einen legislativen oder exekutiven Fußabdruck, wie er auf Bundesebene seit dem 1. Juni 2024 in Kraft ist, gibt es ebenfalls nicht. Ziel eines solchen Instruments ist es, aufzuzeigen, welche Interessenvertreter:innen und Lobbygruppen Einfluss auf die Ausgestaltung eines Gesetzes genommen haben.

Karenzzeiten: Fehlanzeige.

Wechselt ein:e Minister:in direkt in die Wirtschaft oder in einen Lobbyjob, greift in Sachsen-Anhalt keine Regel. Eine Karenzzeit gibt es nicht. Bereits 2014 lehnte der Landtag einen entsprechenden Antrag ab.

Parteispenden: Transparenz nach Belieben

Für Parteispenden gilt das Parteiengesetz des Bundes, eigene Landesregeln hat Sachsen-Anhalt nicht. Im Rechenschaftsbericht werden Spender:innen erst bei mehr als 10.000 Euro namentlich erwähnt. Die Berichte erscheinen mit bis zu zwei Jahren Verzögerung. Sofort veröffentlicht werden nur Spenden von mehr als 35.000 Euro.

Vor der Landtagswahl hat abgeordnetenwatch alle Parteien nach ihren Wahlkampfspenden gefragt, manche mehrfach. Nur einige nannten die Zahl und die Höhe der Spenden. Wer gespendet hat und welche Spenden auf Kreisebene eingingen, blieb meist offen. Ein großer Teil der Wahlkampffinanzierung jenseits der staatlichen Mittel bleibt somit im Verborgenen. Zur Recherche

Was du selbst nachvollziehen kannst

Ab der konstituierenden Sitzung sind alle 83 Abgeordneten auf abgeordnetenwatch.de/sachsen-anhalt öffentlich befragbar. In den Profilen der Landtagsabgeordneten findest du:

  • Fragen und Antworten: Alle öffentlichen Fragen an die Abgeordneten und ihre Antworten sind hier dauerhaft dokumentiert.
  • kandidierendencheck: Unsere Wahlhilfe für die Erststimme. Vor der Wahl haben sich die Direktkandidierenden zu 21 politischen Thesen positioniert. Die Positionen aller teilnehmenden Kandidierenden bleiben in deren Profilen sichtbar. So kannst du später prüfen, ob das politische Handeln zum Wahlversprechen passt.
  • Abstimmungsverhalten: Hier siehst du, wie die Abgeordneten bei namentlichen Abstimmungen gestimmt haben. In der vergangenen Wahlperiode gab es davon allerdings nur 14.
  • Ausschussmitgliedschaften und Nebentätigkeiten.

Fällt dir ein Widerspruch zwischen Wahlversprechen und Abstimmungsverhalten auf? 

Frag nach: Jede Frage bleibt öffentlich, jede Antwort ist nachlesbar.

Die Transparenzregeln in Sachsen-Anhalt sind schwach. Damit Bürger:innen nachvollziehen können, wer ihre Abgeordneten beeinflusst, braucht Sachsen-Anhalt ein echtes Lobbyregister, Gesetze mit Lobby-Fußabdruck, eine Karenzzeit für Regierungsmitglieder und Pflichtangaben zu genauen Nebeneinkünften und zu genauen Unternehmensbeteiligungen - auch für Regierungsmitglieder. Vor allem aber braucht es eine unabhängige Kontrolle. Bisher kontrolliert sich das Parlament über die Landtagsverwaltung selbst, weshalb abgeordnetenwatch eine unabhängige Transparenz-Kontrolle fordert – im Bund wie in den Ländern.

Menschen schauen mit einem Fernglas auf die Sitzreihen im Bundestag. Abgeordnete, ihre Kontakte und Finanzen werden durchleuchtet.

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