Monitoring der Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT)

Im Bundestag ist ein fraktionsübergreifender Antrag (PDF) zur Kassenzulassung des nicht-invasiven Pränataltests (NIPT) angenommen worden. Der Antrag war von 110 Abgeordneten aus den Fraktionen von CDU/CSU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Die Linke vorgelegt worden. Sie fordern, die Nutzung und die Folgen des Tests systematisch zu untersuchen und die bisherigen Regelungen zu überprüfen. Zuvor hatte der Bundestag einen Änderungsantrag (PDF) namentlich angenommen. Anschließend wurde über den entsprechend geänderten Antrag abgestimmt.

Mit dem NIPT kann anhand einer Blutprobe der Schwangeren untersucht werden, wie hoch das Risiko des ungeborenen Kindes für die Trisomien 13, 18 und 21 ist. Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten, wenn die Schwangere gemeinsam mit ihrer Ärztin oder ihrem Arzt zu dem Ergebnis kommt, dass der Test in ihrer persönlichen Situation notwendig ist. Die Antragsteller:innen kritisieren jedoch, dass nicht ausreichend klar geregelt sei, wann der Test eingesetzt werden sollte. Sie befürchten deshalb, dass er zunehmend auch ohne konkreten medizinischen Anlass genutzt wird und so zu einer Reihenuntersuchung bzw. einem Screentingtest geworden sei.

Konkret soll die Bundesregierung ein Monitoring einrichten. Untersucht werden sollen unter anderem die Gründe für die Nutzung des NIPT, die medizinische und nicht-medizinische Beratung von Schwangeren, anschließende invasive Untersuchungen sowie die Entwicklung der Geburtenrate von Kindern mit Trisomie 21. Erste Ergebnisse sollen dem Bundestag spätestens bis zum 30. Juni 2027 vorliegen. Zusätzlich fordert der Antrag ein interdisziplinäres Expert:innengremium. Dieses soll die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüfen und die Bundesregierung dazu beraten, wie der Zugang zu vorgeburtlichen genetischen Tests künftig geregelt werden sollte. Dabei soll es auch um die Qualität der medizinischen Beratung gehen.

Der Antrag wurde mit den Stimmen von 527 Abgeordneten angenommen. 18 Abgeordnete stimmten dagegen, es gab 23 Enthaltungen.

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Dafür gestimmt
527
Dagegen gestimmt
18
Enthalten
23
Nicht beteiligt
62
Abstimmungsverhalten von insgesamt 630 Abgeordneten.

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