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Die Hamburgische Bürgerschaft hat in zwei namentlichen Abstimmungen Änderungen zur Umsetzung der reformierten Schuldenbremse beschlossen. Hintergrund ist eine Änderung des Grundgesetzes aus dem Jahr 2025, die den Ländern künftig eine begrenzte strukturelle Kreditaufnahme ermöglicht.
In der ersten Abstimmung (zu Artikel 1) wurde eine Änderung der Hamburger Verfassung beschlossen. Damit wird klargestellt, dass der Haushalt grundsätzlich weiterhin ohne neue Schulden auszugleichen ist. Dieser Grundsatz gilt künftig jedoch auch dann als erfüllt, wenn Hamburg Kredite in der Höhe aufnimmt, die nach einem noch zu beschließenden Bundesgesetz für die Länder insgesamt zulässig ist.
In einer zweiten Abstimmung (zu Artikel 2) beschloss die Bürgerschaft eine entsprechende Anpassung der Landeshaushaltsordnung. Dadurch wird geregelt, dass Kreditaufnahmen künftig auch im Rahmen der neuen bundesrechtlich erlaubten strukturellen Verschuldung möglich sind.
Achtung: hier dargestellt werden die Abstimmungsergebnisse zu Artikel 1 des Antrags der Fraktionen der SPD und GRÜNEN.
Artikel 1 des Antrags wurde mit 104 Ja-Stimmen zu 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.
Artikel 2 wurde mit 105 Ja-Stimmen zu 10 Nein-Stimmen bei keiner Enthaltung angenommen.