Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 (Entschließungsantrag)

Die SPD-Fraktion hat einen Antrag zu dem Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für die Haushaltsjahre 2025/2026 vorgelegt, der sich mit den Corona-Soforthilfen aus dem Frühjahr 2020 befasst.

Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs fordert die SPD die Landesregierung auf, auf alle rechtswidrigen Rückforderungen zu verzichten, unabhängig davon, ob Betroffene geklagt haben oder nicht. Das soll ausdrücklich auch bestandskräftige Fälle einschließen, in denen Unternehmen im Vertrauen auf die Rechtmäßigkeit der staatlichen Bescheide bereits zurückgezahlt haben oder zur Rückzahlung aufgefordert wurden, obwohl dies nach der aktuellen Rechtsprechung nicht hätte erfolgen dürfen. Darüber hinaus sollen bereits geleistete Rückzahlungen einschließlich etwaiger Zinsen umgehend an die Betroffenen zurückerstattet werden. 

Der Entschließungsantrag der SPD-Fraktion wurde mit 97 Nein-Stimmen zu 47 Ja-Stimmen bei keiner Enthaltung abgelehnt.

Weiterlesen
Dafür gestimmt
47
Dagegen gestimmt
97
Enthalten
0
Nicht beteiligt
10
Abstimmungsverhalten von insgesamt 154 Abgeordneten.