Regelüberprüfung der Schutzberechtigung wieder einführen

Die AfD-Fraktion hat einen Antrag zur namentlichen Abstimmung eingebracht, in dem Staatsregierung dazu aufgefordert wird, die Regelüberprüfung der Schutzberechtigung wiedereinzuführen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) soll spätestens alle zwei Jahre überprüfen, ob der Schutzstatus einer als geflüchtet eingereisten Person noch zu Recht Bestand hat. Zudem sollen Schutztitel jeder Art grundsätzlich nur noch befristet erteilt werden können und ein Übergang in dauerhaften Aufenthalt nicht mehr ermöglicht werden. Seit 2022 finden die Überprüfungen anlassbezogen statt. Zum Antrag lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen vor, in dem die Ablehnung des Antrags empfohlen wurde.

Der Antrag wurde mit 129 Nein-Stimmen abgelehnt. Mit Ja stimmten 29 Abgeordnete. Es gab keine Enthaltung.

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Dafür gestimmt
29
Dagegen gestimmt
129
Enthalten
0
Nicht beteiligt
45
Abstimmungsverhalten von insgesamt 203 Abgeordneten.