Schleswig-Holstein 2012-2017 - Fragen & Antworten

Portrait von Maria-Elisabeth Fritzen
Antwort von Maria-Elisabeth Fritzen
Bündnis 90/Die Grünen
• 01.08.2016

(...) Wichtig bleibt mir zu betonen, dass letztlich wir Menschen in unseren begrenzten Möglichkeiten selbst Verantwortung für unser Tun tragen. Auch dies wurde in dem Antrag formuliert, der eine Stimme zu wenig erhielt, um die bestehende Verfassung ohne Gottesbezug in der Präambel zu ändern. (...)

Portrait von Ralf Stegner
Antwort von Ralf Stegner
SPD
• 01.08.2016

(...) Zu bedenken ist allerdings auch: Im CETA-Abkommen kommt der Ansatz einer sogenannten Negativliste zum Tragen, was bedeutet, dass Verpflichtungen zur Marktöffnung eingegangen werden, mit Ausnahme der ausdrücklich auf der Liste aufgeführten Dienstleistungen. In unserem SPD-Konventsbeschluss haben wir formuliert, dass wir grundsätzlich der Auffassung sind, dass eine Positivliste besseren Schutz als eine Negativliste bieten kann. (...)

Portrait von Lars Harms
Antwort von Lars Harms
SSW
• 01.07.2016

(...) Was die Staatskirchenverträge mit den Kirchen angeht, teile ich persönlich Ihre Aufassung und habe deshalb in der Vergangenheit gegen diese Verträge gestimmt und mich gegen neue Verträge dieser Art ausgesprochen. Beim SSW ist dies, wie bei den anderen Fraktionen, eine Gewissensfrage, die jeder Abgeordnete für sich selbst entscheiden kann. (...)

Portrait von Anke Erdmann
Antwort von Anke Erdmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.06.2016

Sehr geehrter Herr Reth,

stimmt, die Frage war noch offen: Das haben wir zur Zeit nicht vor, da es - wie ja den Antworten von mir und anderen aus der Fraktion zu entnehmen war - durchaus Sympathien für das Ursprungsanliegen gab.

Portrait von Anke Erdmann
Antwort von Anke Erdmann
Bündnis 90/Die Grünen
• 30.06.2016

(...) Ja, der wissenschaftliche Dienst wurde am beauftragt, die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Religionsgesellschaften mit höherrangigem Recht zu begutachten, hat aber keine Empfehlung abgegeben. Er hat nur die Rechtslage geprüft und keine Bedenken im Hinblick auf die Vereinbarkeit der Gebührenbefreiung der Kirchen mit höherrangigem Recht. Und der WD hat festgestellt, dass die Regelung auch nicht unbedingt aufgrund kirchenvertraglicher und verfassungsrechtlicher Vorschriften geboten ist. (...)

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