Ziel des Gesetzes ist es, einen fairen Wettbewerb bei Vergabe öffentlicher Aufträge mit Sozialverträglichkeit, Umweltschutz und Energieeffizienz zu vereinbaren und gleichzeitig Qualität und Innovation der Angebote zu garantieren. Unternehmen müssen künftig entsprechende Nachweise erbringen.
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