Frage von Johann-Albrecht H. • 14.03.2024
Antwort 28.03.2024 von Thomas Würdisch SPD
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern ist sich des Ablösegebots aus Artikel 140 GG, Artikel 9 Absatz 1 Landesverfassung M-V in Verbindung mit Artikel 138 Absatz 1 Satz 1 der Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919 bewusst. Den Ländern ist eine Ablösung der Staatsleistungen durch Landesrecht jedoch so lange verwehrt, wie ein Bundesgesetz, welches hierfür die Grundsätze aufstellt, nicht in Kraft getreten ist.
Frage von Meret A. • 02.03.2024
Frage von Klaus G. • 26.02.2024
Frage von Klaus G. • 26.02.2024
Frage von Klaus G. • 26.02.2024
Frage von Klaus G. • 26.02.2024
Antwort 07.10.2025 von Bettina Martin SPD
Es ist mein Anspruch, jede Frage bei abgeordnetenwatch.de zu beantworten. Wenn dies in den vergangenen Monaten nicht gut genug gelungen ist, dann bitte ich dies zu entschuldigen.
