Die Fraktionen im Landtag erhalten jeden Monat Zuschüsse aus dem Landeshaushalt. Laut Fraktionsgesetz dürfen sie das Geld nicht für Zwecke der Parteien ausgeben. Einmal im Jahr müssen die Fraktionen Rechnung legen. Die Rechnung prüfen ein:e Wirtschaftsprüfer:in und eine interne Prüfkommission. Spätestens sechs Monate nach Jahresende veröffentlicht der Landtag die Rechnung als Drucksache.
Danach kann der Landesrechnungshof prüfen, ob die Fraktion das Geld korrekt verwendet hat. Beanstandet der Landesrechnungshof Ausgaben, entscheidet der Landtagspräsident, ob er das Geld zurückfordert. Das steht seit der Parlamentsreform ausdrücklich im Fraktionsgesetz. Es gilt seit dem 6. Oktober 2026, dem Tag der konstituierenden Sitzung.
Wie aktuell das ist, zeigt ein laufender Fall: Mehrere Staatsrechtler:innen halten es für möglicherweise rechtswidrig, dass die AfD-Fraktion im Wahlkampf sogenannte Bürgerdialoge mit Wahlkampfcharakter bezahlt hat. Die Fraktion bestreitet das. abgeordnetenwatch hat den Fall in einer Pressemitteilung eingeordnet. Als neuer Landtagspräsident entscheidet Tobias Rausch (AfD) über mögliche Rückforderungen gegen die eigene Fraktion.